Verwaltungsgericht gibt globegarden recht
Kinder, die nicht da sind, brauchen keine Betreuung: Verwaltungsgericht gibt Kita-Betreiber globegarden recht!
Zürich. Das Schweizer Kita-Netzwerk globegarden begrüßt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich und sieht sich in seinem verantwortungsvollen Kurs der Kinderbetreuung bestätigt.
Das Verwaltungsgericht hat einmal mehr festgehalten, dass Auflagen der Gemeinde Thawil unzulässig sind. In dem Urteil (Geschäftsnummer: VB.2020.00282) wurde klargestellt, dass nur in der Kita anwesende Kinder Betreuung benötigen. Für Kinder, die krank zu Hause oder in den Ferien sind, muss kein Personal eingeplant werden – und damit herrscht auch kein Personalmangel. Auch unter dem neuen Recht sei es weiterhin Sache der Kindertagesstätte, sicherzustellen, dass eine angemessene Kinderbetreuung mit dem vorgesehenen Personalbestand möglich ist und dabei der gesetzliche Betreuungsschlüssel eingehalten wird. Wie viele Personal-Stellenprozente dafür u.a. unter Berücksichtigung von planbaren und nicht planbaren Abwesenheiten notwendig sind, und wie die Personaleinsätze im Detail geplant werden liegt im Bereich der Organisationsautonomie der Kindertagesstätte und darf nicht behördlich vorgeschrieben werden.
Christina Mair, Geschäftsführung globegarden: «Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist richtungsweisend und bestätigt uns auf ganzer Linie: Es gab und gibt keinen Personalmangel bei globegarden. Es müssen genügend qualifizierte Erzieher präsent sein für alle Kinder, die in der Kita anwesend sind. Aber eben nicht auch für jene Kinder, die in den Ferien oder krank zu Hause sind. Das Gericht hat in aller Deutlichkeit festgestellt, dass die Auflagen der Gemeinde Thalwil klar rechtswidrig und Untersuchungspflichten verletzt worden sind. Mehr noch: Die von der Gemeinde eingesetzte Personen von Drittfirmen haben ihre Kompetenzen überschritten und voreingenommen gehandelt. Wir danken dem Gericht für diese Klarheit.»
Die Gemeinde Thalwil muss sämtliche Verfahrenskosten tragen und globegarden für das Verfahren mit 8‘000 Franken entschädigen. Christina Mair: „Wir hoffen, dass mit diesem Entscheid eine mehrjährige, unrechtmäßige Aufsichtspraxis endet und eine Rückkehr zu einer sachlichen Aufsichtstätigkeit durch die Gemeinde Thalwil selbst erfolgen kann, wie dies bereits in der Vergangenheit der Fall gewesen war – und anderenorts auch üblich ist. Wir von globegarden möchten unsere Energie nutzen, um Kindern einen schöne Kita-Zeit zu ermöglichen und uns nicht vor Gericht streiten.“
Mehr Informationen im Artikel der Zürichsee-Zeitung.
Mehr Informationen im Artikel der NZZ.